Kitabegleitung

Wir bieten zuverlässige 1:1-Begleitungen für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf in Kitas. Unser pädagogisch geschultes Team arbeitet einfühlsam, professionell und eng mit Eltern, Einrichtungen und Fachkräften zusammen. Ziel unserer Arbeit ist es, jedes Kind in seiner Selbstständigkeit zu stärken, soziale Teilhabe zu ermöglichen und eine bestmögliche Integration in den Kita-Alltag zu fördern.

Für wen ist die Kita Begleitung gedacht?

Für Kinder im Kita–Alter, die z.B.:

  • Unter Entwicklungsverzögerungen leiden
  • eine Autismus- Spektrum- Störung haben
  • von emotional – sozialen Auffälligkeiten betroffen sind
  • körperliche oder geistige Beeinträchtigung zeigen
  • zusätzliche Struktur und Unterstützung im Alltag brauchen
Personalstruktur und Netzwerk

Jugendhilfe Hand in Hand zeichnet sich durch ein breit aufgestelltes Personalnetzwerk aus. Wir schaffen es in der Regel innerhalb einer kurzen Zeitspanne die passenden Begleitpersonen auch für herausfordernde Fälle zu finden. Unser Netzwerk ist nicht zuletzt gekoppelt an die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden, die uns als Anbieter und Arbeitgeber weiterempfehlen.

Tätigkeitsbereiche:

  • Aachen
  • Köln
  • Düren
  • Heinsberg
  • Nordeifel
  • Pulheim
  • Bedburg
  • Bergheim
  • Frechen
  • Hürth
  • Kerpen
  • Mönchengladbach
  • Leverkusen
  • Rhein Erft Kreis
  • Euskirchen und
  • Ostbelgien
Fachliche Unterstützung der Kitabegleitungen

Unsere Mitarbeitenden sind nicht allein – sie werden regelmäßig begleitet, geschult und unterstützt:

  • Monatliche Teammeetings mit Fallbesprechungen, Organisatorischen Themen & Pädagogischen Inhalten mit direktem Praxisbezug
  • Regelmäßige Präventionsschulungen, um gezielt auf mögliche Herausforderungen vorbereitet zu sein
  • Kontinuierliche Begleitung und Unterstützung durch unsere Koordinatorin
Rechtliche Grundlagen unserer 1:1-Kitabegleitungen

Unsere 1:1-Kitabegleitungen basieren auf den gesetzlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe.

Anspruchsgrundlagen sind:

  • § 35a SGB VIII – bei (drohender) seelischer Behinderung
  • §§ 53/54 SGB XII – bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung
  • § 99 Abs. 1 SGB IX – Zuständigkeit und Leistungsberechtigung
  • § 113 SGB IX – Leistungen zur sozialen Teilhabe

Die Kosten übernimmt der Landschaftsverband Rheinland (LVR).

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und im gesamten Verfahren – verlässlich, erfahren, individuell und kostenlos.

Sophie Lennartz Fachkoordination Kitabegleitung
staatl. anerkannte Erzieherin, Soziale Arbeit (B.A.)
Zuständigkeit: Aachen und Eifel
Lisa Rempel Fachkoordination Schul- & Kitabegleitung
Sozialpädagogik (B.A.)
Zuständigkeit: Stadt & Kreis Düren, Eschweiler, Rhein-Erft Kreis